Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Franek Hausservice e.U. gelten für Reinigungsarbeiten und Grünflächenarbeiten.
Reinigungsarbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Reinigungsarbeiten, Stand 05/2011.
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Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Franek-Hausservice erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die mit der Auftragserteilung als anerkannt gelten und sowohl für den Auftraggeber, als auch für die Firma Franek-Hausservice als verbindlich anzusehen sind. Die Reinigungsarbeiten (Stiegenhausreinigung) werden gemäß dem Leistungsverzeichnis an Werktagen durchgeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit wird dabei in dem Maße eingehalten, als weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden.
Die Reinigung und die Bedingungen hiefür gelten nur für die normale Verschmutzung. Etwaige Nachreinigungen nach Arbeiten von Professionisten, Handwerkern, sowie das Entfernen von Fäkalien, Erbrochenem, etc. werden gesondert nach dem dafür notwendigen Aufwand verrechnet. Während länger andauernder Umbauarbeiten empfiehlt die Firma Franek-Hausservice die Reinigung des Stiegenhauses zweimal wöchentlich (gegen geringe Mehrkosten) vornehmen zu lassen, um die Schmutzbelastung für den Eigentümer des Hauses und die Mieter so gering wie möglich zu halten, und den Reinigungsstandard aufrecht zu erhalten. Die Firma Franek-Hausservice ist auch gerne bereit, nach Vollendung der Umbauphase und Erstellung eines schriftlichen Angebotes, eine Grundreinigung (Stiegen, Geländer, etc.) des Hauses durchzuführen. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackung oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung und Extraverrechnung.
Die Firma Franek-Hausservice verpflichtet sich, dass die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Reinigungsarbeiten sachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft, mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchgeführt werden. Die Art der Reinigung wird auf einer Kontrollliste dokumentiert. Bei Minusgraden wird das Stiegenhaus nur gekehrt und nicht gewaschen, um Schäden an der Substanz und Verletzungen von Personen vorzubeugen. Die Kehrung des Gehsteiges und des Hofes, so diese vom Auftrag erfasst sind, erfolgt nur an niederschlagsfreien Tagen, und wird diese zur Gänze während der Winterzeit ausgesetzt.
Die Firma Franek-Hausservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte bei und verpflichtet sich ausschließlich ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird zeitgerecht eine Vertretung von Seiten der Firma Franek-Hausservice gestellt. Im Zuge von Reinigungsarbeiten werden die benötigten Reinigungsutensilien sowie Pflegemittel durch die Firma Franek-Hausservice beigestellt, anfallende Kleinabfälle wie Kehricht werden entsorgt.
Nicht wasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersionen, Wachs, etc., welche nicht mit üblichen Reinigungsmitteln entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden. Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung, und werden diese Tätigkeiten monatlich abgerechnet. Der Auftraggeber liefert, je nach Bedarf, kaltes oder heißes Wasser, sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen. Änderungen des Arbeitsumfanges bedürfen der Schriftform.
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Entgelt
Preise erfolgen auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe des ausführenden Personals. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung. Der Auftraggeber hat das Recht, eine durch die Firma Franek-Hausservice vorgenommene Preisanpassung durch ein Gutachten der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überprüfen zu lassen.
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ersten des folgenden Monates und ist prompt zahlbar netto Kassa. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt und sind pro Mahnung Euro 6,00 Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die Firma Franek-Hausservice berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
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Laufzeit
Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes beendet werden. Der Vertrag wird jeweils zwischen dem Liegenschaftseigentümer als Auftragsgeber und der Firma Franek-Hausservice als Auftragsnehmer abgeschlossen und bleibt die Vereinbarung auch für den Fall des Eigentümerwechsels bestehen.
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Haftung
Die Firma Franek-Hausservice haftet für alle Schäden, die bei den anfallenden Arbeiten vom bereitgestellten Personal schuldhaft verursacht werden. Diese Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber schriftlich gemeldet werden, sonst entfällt die Haftung. Die Haftungssumme ist mit jenen Beträgen limitiert, für welche die Haftpflichtversicherung der Firma Franek-Hausservice im Schadensfall Deckung leistet. Sachschäden umfassen jeweils nur den Zeitwert, wird für Folgeschäden nicht gehaftet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beginn des Vertrages alle notwendigen Schlüssel auszuhändigen, da sonst die Arbeiten nicht beginnen können. Für den Fall des Verlustes von Schlüssel trotz gebotener Sorgfalt, haftet die Firma Franek-Hausservice lediglich mit einer Pauschale bis maximal € 150,00.
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Allgemeines
Allgemeine Vertragsbedingungen der Geschäftspartner sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung der Firma Franek-Hausservice. Die Firma Franek-Hausservice erstellt ein detailliertes und kostenloses Anbot und ist dieses unverbindlich. Drittparteien darf dieses Anbot ohne Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Sollte das Angebot der Firma Franek-Hausservice den gewünschten Anforderungen und Erwartungen nicht entsprechen, wird ersucht dies umgehend mitzuteilen, damit etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen unverzüglich vorgenommen werden können.
Die Geschäftsbedingungen der Firma Franek-Hausservice sind innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig unterfertigt zu retournieren und gelten damit als anerkannt. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine Leistungserbringung. Das Reinigungspersonal ist angewiesen, Anweisungen zur Durchführung von Reinigungsarbeiten nur von den Bevollmächtigten der Firma Franek-Hausservice entgegenzunehmen. Das Personal verpflichtet sich alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Die Firma Franek-Hausservice verpflichtet sich die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und ihr Personal entsprechend zu belehren.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Korneuburg. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Grünflächenarbeiten
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Leistungen
Lieferungen und Leistungen der Firma Franek-Hausservice erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und die sowohl für die Auftraggeber, als auch für die Auftragnehmer verbindlich sind. Grünflächenarbeiten werden gemäß dem Leistungsverzeichnis an Werktagen durchgeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit wird dabei in dem Maße eingehalten, als weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden. Arbeiten, welche durch wetterbedingte Einflüsse nicht zum vereinbarten Intervall durchgeführt werden können, werden zum ehest möglichen Zeitpunkt nachgeholt. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackung oder Schutt, erfolgt nur gegen Extrabestellung und Extraverrechnung.
Die Firma Franek-Hausservice stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich, ausschließlich ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird zeitgerecht eine Vertretung gestellt. Reinigungsutensilien werden durch die Firma Franek-Hausservice beigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, je nach Bedarf, Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen, ohne Entgelt zur Verfügung zu stellen. Änderungen des Arbeitsumfanges bedürfen der Schriftform.
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Entgelt
Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die Berufsgruppe des ausführenden Personals. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung. Der Auftraggeber hat das Recht, eine durch die Firma Franek-Hausservice vorgenommene Preisanpassung durch ein Gutachten der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überprüfen zu lassen.
Bei länger andauernder Vertragsdauer werden die Rechnungen in zwei Teilbeträgen, jeweils im Februar und Juni gelegt, wobei Regiearbeiten gesondert verrechnet werden. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung durch den Auftraggeber, ist die Firma Franek-Hausservice berechtigt unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
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Laufzeit
Wenn nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann dieser jeweils bis zum 31. 12. eines Jahres mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten an den Grünflächen, ist, sofern nichts anders vereinbart, jeweils der 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres. Der Vertrag wird jeweils zwischen dem Liegenschaftseigentümer als Auftragsgeber und der Firma Franek-Hausservice als Auftragnehmer abgeschlossen. Ein Eigentümerwechsel berührt die Gültigkeit des vorliegenden Vertrags nicht.
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Haftung
Die Firma Franek-Hausservice haftet für alle Schäden, die bei den anfallenden Arbeiten vom bereitgestellten Personal schuldhaft verursacht werden. Diese Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber schriftlich gemeldet werden, sonst entfällt die Haftung. Die Haftungssumme ist mit jenen Beträgen limitiert, für welche die Haftpflichtversicherung der Firma Franek-Hausservice im Schadensfall Deckung leistet. Sachschäden umfassen jeweils nur den Zeitwert, wird für Folgeschäden nicht gehaftet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beginn des Vertrages alle notwendigen Schlüssel auszuhändigen, da sonst die Arbeiten nicht beginnen können. Für den Fall des Verlustes von Schlüssel trotz gebotener Sorgfalt, haftet die Firma Franek-Hausservice lediglich mit einer Pauschale bis maximal € 150,00.
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Allgemeines
Allgemeine Vertragsbedingungen der Auftraggeber der Firma Franek-Hausservice sind nicht Vertragsbestandteil und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Franek-Hausservice. Die Firma Franek-Hausservice stellt ein detailliertes und kostenloses Anbot. Diese Angebote sind unverbindlich, dürfen Drittparteien aber nicht ohne Genehmigung zugänglich gemacht werden. Sollte das Angebot der Firma Franek-Hausservice den gewünschten Anforderungen und Erwartungen nicht entsprechen, wird ersucht darüber umgehend Mitteilung zu machen, damit etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen unverzüglich vorgenommen werden können.
Die Geschäftsbedingungen der Firma Franek-Hausservice sind innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig unterfertigt zurück zu übermitteln. Die Firma Franek-Hausservice ist nicht verpflichtet Leistungen vor Retournierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Das Personal ist angewiesen, Anweisungen über die Durchführung der Arbeiten nur von Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen. Das Personal verpflichtet sich auch alle Gegenstände, die gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften werden von der Firma Franek-Hausservice strikt eingehalten und ihr Personal entsprechend darüber belehrt.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Korneuburg. Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.